Hallo,
im Zusammenhang einer Verschmelzung durch Neugründung zweier Vereine haben beide Vereine in getrennten Versammlungen die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Alle weiteren formellen Voraussetzungen liegen vor. Die Anmeldungen wurde bei beiden Registern eingereicht,alles passt. Allerdings hat der Rechtspfleger für einen Verein verlangt, dass der Nachweis der Veröffentlichung der Einladung zur Mitgliederversammlung in einer bestimmten Zeitung vorgelegt wird. So steht es für diesen Verein in der Satzung. Das hat der Vorstand unterlassen. Die Einladungen wurden allen Mitgliedern per Post zugesandt. Bei dem anderen Verein ist alles in Ordnung.
Die Anfechtungsfrist ist abgelaufen. Alle Beschlüsse beider Vereine erfolgten einstimmig.
Kann die Sache irgendwie gerettet werden? Den Leuten muss geholfen werden!
Hat jemand eine Idee?