Hallo!
Ich habe gerade folgenden Fall auf dem Tisch:
Die Betreuerin (Ehefrau des Betreuten) möchte das Wochenendgrundstück, welches ihr und dem Betreuten gemeinsam gehört, an den gemeinsamen Sohn verschenken. Das Grundstück wird ausschließlich für Erholungszwecke genutzt (Gartengrundstück mit Laube im Wert von ca. 12.000,00 EUR). Dem Betreuten und der Ehefrau soll ein lebenslanges Nutzungsrecht eingeräumt werden.
Meines Erachtens greift hier das Schenkungsverbot nach § 1908i und § 1804 BGB, da es sich nicht um eine Anstandsschenkung handelt.
Das Erholungsgrundstück stellt außerdem den größten Teil des Vermögens dar, da der Betreute von einer geringen Rente lebt und nur über ein sehr geringes Bankguthaben (ca. 200 EUR) verfügt.
Ob der Betreute geschäftsfähig ist, kann ich nicht sagen. In der Betreuungsakte befindet sich kein Gutachten (hab ich so auch noch nie gesehen, aber es ist keins da, obwohl die Betreuung seit 2010 läuft).
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?