Das wollte ich damit auch nicht sagen, aber wenn er zu Hause lebt, dann hat er wohl keine Mietkosten und könnte so ganz schnell seine Kaution zusammen haben.
Berufliche Gründe könnten meiner Meinung nach nur vorliegen, wenn er umziehen muss um die Arbeitsstelle zu erreichen.
Persönliche Gründe könnten vorliegen, wenn er nicht weiter bei Mama wohnen kann.
Stöber schreibt in Rdn. 1179, dass die Härteklausel nur dem Schutz der gegenwärtigen Bedürfnisse dient. Das schreibt er zwar im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit. Aber sicher kann es nicht sein, dass eine zusätzliche Unpfändbarkeit für Ausgaben möglich ist, die evtl. mal entstehen können, wenn er eine Wohnung gefunden hat.
Anders würde ich das dann sehen, wenn er eine Wohnung gefunden hat und die Kaution abstottern kann.
Stell Dir vor, der wohnt weiter bei Mama und steckt das Geld in die Tasche oder gibt es sonst wie aus. Das kann nicht Sinn der Vorschrift sein.