Mal wieder Antrag nach § 850 f ZPO

  • Das wollte ich damit auch nicht sagen, aber wenn er zu Hause lebt, dann hat er wohl keine Mietkosten und könnte so ganz schnell seine Kaution zusammen haben.

    Berufliche Gründe könnten meiner Meinung nach nur vorliegen, wenn er umziehen muss um die Arbeitsstelle zu erreichen.

    Persönliche Gründe könnten vorliegen, wenn er nicht weiter bei Mama wohnen kann.

    Stöber schreibt in Rdn. 1179, dass die Härteklausel nur dem Schutz der gegenwärtigen Bedürfnisse dient. Das schreibt er zwar im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit. Aber sicher kann es nicht sein, dass eine zusätzliche Unpfändbarkeit für Ausgaben möglich ist, die evtl. mal entstehen können, wenn er eine Wohnung gefunden hat.

    Anders würde ich das dann sehen, wenn er eine Wohnung gefunden hat und die Kaution abstottern kann.

    Stell Dir vor, der wohnt weiter bei Mama und steckt das Geld in die Tasche oder gibt es sonst wie aus. Das kann nicht Sinn der Vorschrift sein.

  • Mensch, jetzt möchte ich bei 850f schon mal großzügig sein und ihr steht nicht hinter mir....;)

    Eine zu lasten der Masse rückwirkende Entscheidung hatte ich auch im Sinn, bis LFdC mich an das Gesetz erinnert hat..
    LFdC, fällt dir nicht noch was ein??

    doch doch, kommt alles auf den Vortrag und die Begründung an,
    bisserl was für die Gl. sollte aber schon bei rumspringen, finde ich hier halt angesichts der Nachweislage, aber dem kreativ möglich denkbarem schwierig, gleich zu entscheiden.

    Kreativ "sichernd und vorbehaltend" im Rahmen von f1b tenorieren kann man da sicher irgendwas, macht doch der BGH auch alle Nase lang; der TH sträubt sich ja offenbar auch nicht grundsätzlich.

  • Manja
    Ich würde Dir ja gerne weiterhelfen, aber, wie oben gesagt, ich bin da nicht der Meister aller Klassen und ohne mein verschriftliches Gedächtnis läuft alles über das Rückenmark..

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Mal ganz abgesehen von der Frage, ob man die Aufstockung des pfändungsfreien Betrags machen will würde ich für den Fall "dass" folgende Tenorierung vorschlagen:

    Der pfändungsfreie Betrag wird für den Zeitraum von ... bis auf ... Euro erhöht (= Erhöhung um ... Euro) mit der Maßgabe, dass der Erhöhungsbetrag auf ein gesondertes Konto zur Bezahlung künftiger Mietkaution einzubezahlen ist. Die Einzahlung ist monatlich gegenüber dem Treuhänder nachzuweisen. Das Konto muss so beschaffen sein, dass eine Verfügung des Schuldners über das Konto ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters ausgeschlossen ist ("Und-Konto"). Der Verstoß gegen die Einzahlungspflicht wird zur sofortigen Aufhebung des Beschlusses führen.

    Der Treuhänder wird gebeten, dem Insolvenzgericht gegenüber unverzüglich zu berichten, falls auch nur eine der monatlichen Einzahlungen ihm gegenüber nicht zeitnah nachgewiesen wird. Er wird weiter gebeten, seine Zustimmung zur Auszahlung nur abzugeben, wenn diese Auszahlung belegbar zur Bezahlung einer Mietkaution erfolgt.

    Mit der Bezahlung einer Mietkaution verliert dieser Beschluss auch dann seine Wirkung, wennder o.g. Zeitraum noch nicht beendet ist. Etwaige überschießende Beträge auf dem Konto verfallen dann wieder der Masse.


    Ende des Tenorierungsvorschlags. Ob man so etwas machen will, ist eine andere Frage. Es gibt durchaus Vermieter, die sich auf eine ratenweise Bezahlung der Mietkaution einlassen. Das wäre die mir sympathischere Lösung, denn das lässt sich unter Vorlage des Mietvertrags konkret belegen, und dann kann man auch die Ratenhöhe gleich dem Mietvertrag entnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • wieso sollte es dem Schuldner nicht möglich sein, übergangsweise bei seiner Mutter zu wohnen. Hat er einen Sachverhalt dargetan, die dies unzumutbar erscheinen lassen ?. Desweiteren ist im Pfandfreibetrag mittlerweile (das war früher einmal anders) eingerechnet, dass der Schuldner eine eigene Wohnung unterhält.
    Ich selbst musste in Ermangelung bezahlbaren Wohnraumes übergangsweise bei den Eltern meiner damaligen Freundin "wohnen", also nix mit eigenem Zimmer oder so, aber das war dem exorbitanten Gehalt im mittleren Dienst und und Mietpreisen geschuldet....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Vielen Dank AndreasH für den Vorschlag!! Das Problem, dass der angesparte Betrag eigentlich Masse ist, ist zwar mit einem "UND-Konto" nicht gänzlich behoben, dennoch finde diese Lösung gut.
    Ich werde jetzt erstmal versuchen daraufhinzuwirken, dass der Schuldner die Mietkaution vorher ratenweise tilgt. Vielleicht findet sich ja wirklich ein Vermieter, der sich auf eine Ratenzahlung einlässt.

  • wieso sollte es dem Schuldner nicht möglich sein, übergangsweise bei seiner Mutter zu wohnen. Hat er einen Sachverhalt dargetan, die dies unzumutbar erscheinen lassen ?. Desweiteren ist im Pfandfreibetrag mittlerweile (das war früher einmal anders) eingerechnet, dass der Schuldner eine eigene Wohnung unterhält.
    Ich selbst musste in Ermangelung bezahlbaren Wohnraumes übergangsweise bei den Eltern meiner damaligen Freundin "wohnen", also nix mit eigenem Zimmer oder so, aber das war dem exorbitanten Gehalt im mittleren Dienst und und Mietpreisen geschuldet....

    Ja Def, da hast du Recht. In meiner Ausbildungs-/Studiumzeit habe ich auch bei einer fremden Omi gewohnt. Jetzt mit Mitte 30 würde ich jedoch nicht mehr zu meinen Eltern ziehen. Die Frage ist doch aber auch, ob die Wohnung der Mutter des Schuldners überhaupt für 2 Personen geeignet ist. Womöglich stapeln sich die Kisten in der ganzen Wohnung. Des Weiteren wohnt der Schuldner bereits 3 Monate bei der Mutter und wird nach Sachverhalt auch solange da bleiben müssen bis die Kaution angespart worden ist. Ich möchte dem Schuldner nicht vorschreiben, dass er weiterhin bei seiner Mutter zu wohnen hat.

  • wieso sollte es dem Schuldner nicht möglich sein, übergangsweise bei seiner Mutter zu wohnen. Hat er einen Sachverhalt dargetan, die dies unzumutbar erscheinen lassen ?. Desweiteren ist im Pfandfreibetrag mittlerweile (das war früher einmal anders) eingerechnet, dass der Schuldner eine eigene Wohnung unterhält.
    Ich selbst musste in Ermangelung bezahlbaren Wohnraumes übergangsweise bei den Eltern meiner damaligen Freundin "wohnen", also nix mit eigenem Zimmer oder so, aber das war dem exorbitanten Gehalt im mittleren Dienst und und Mietpreisen geschuldet....

    Ja Def, da hast du Recht. In meiner Ausbildungs-/Studiumzeit habe ich auch bei einer fremden Omi gewohnt. Jetzt mit Mitte 30 würde ich jedoch nicht mehr zu meinen Eltern ziehen. Die Frage ist doch aber auch, ob die Wohnung der Mutter des Schuldners überhaupt für 2 Personen geeignet ist. Womöglich stapeln sich die Kisten in der ganzen Wohnung. Des Weiteren wohnt der Schuldner bereits 3 Monate bei der Mutter und wird nach Sachverhalt auch solange da bleiben müssen bis die Kaution angespart worden ist. Ich möchte dem Schuldner nicht vorschreiben, dass er weiterhin bei seiner Mutter zu wohnen hat.

    Aber genau das ist doch das Problem, dass er bis zur Ansparung der Kaution ohnehin bei dem Mutter wohnt und ein pfändungsfreies Einkommen zuzüglich des Mehrbetrages hat und vermutlich gar keine Miete oder nur einen geringen Anteil für die Miete zahlen muss (wenn überhaupt). Wo ist denn dann der Mehrbedarf nach § 850f Abs. 1 b) ZPO?

    Du kannst ja mal nachhaken und den Antrag unter diesem Aspekt näher begründen lassen. Auf jeden Fall würde mich an Deiner Stelle interessieren wie hoch die Miete der Mutter ist und was er dazu zahlt.

  • wieso sollte es dem Schuldner nicht möglich sein, übergangsweise bei seiner Mutter zu wohnen. Hat er einen Sachverhalt dargetan, die dies unzumutbar erscheinen lassen ?. Desweiteren ist im Pfandfreibetrag mittlerweile (das war früher einmal anders) eingerechnet, dass der Schuldner eine eigene Wohnung unterhält.
    Ich selbst musste in Ermangelung bezahlbaren Wohnraumes übergangsweise bei den Eltern meiner damaligen Freundin "wohnen", also nix mit eigenem Zimmer oder so, aber das war dem exorbitanten Gehalt im mittleren Dienst und und Mietpreisen geschuldet....

    Ja Def, da hast du Recht. In meiner Ausbildungs-/Studiumzeit habe ich auch bei einer fremden Omi gewohnt. Jetzt mit Mitte 30 würde ich jedoch nicht mehr zu meinen Eltern ziehen. Die Frage ist doch aber auch, ob die Wohnung der Mutter des Schuldners überhaupt für 2 Personen geeignet ist. Womöglich stapeln sich die Kisten in der ganzen Wohnung. Des Weiteren wohnt der Schuldner bereits 3 Monate bei der Mutter und wird nach Sachverhalt auch solange da bleiben müssen bis die Kaution angespart worden ist. Ich möchte dem Schuldner nicht vorschreiben, dass er weiterhin bei seiner Mutter zu wohnen hat.

    Aber genau das ist doch das Problem, dass er bis zur Ansparung der Kaution ohnehin bei dem Mutter wohnt und ein pfändungsfreies Einkommen zuzüglich des Mehrbetrages hat und vermutlich gar keine Miete oder nur einen geringen Anteil für die Miete zahlen muss (wenn überhaupt). Wo ist denn dann der Mehrbedarf nach § 850f Abs. 1 b) ZPO?

    Du kannst ja mal nachhaken und den Antrag unter diesem Aspekt näher begründen lassen. Auf jeden Fall würde mich an Deiner Stelle interessieren wie hoch die Miete der Mutter ist und was er dazu zahlt.

    Ok, mache ich... Bin bei §850f 1b immer davon ausgegangen, dass die Höhe der tatsächlichen Miete nicht entscheidend ist. Aber du hast Recht. Ich frag nochmal nach.

  • wieso sollte es dem Schuldner nicht möglich sein, übergangsweise bei seiner Mutter zu wohnen. Hat er einen Sachverhalt dargetan, die dies unzumutbar erscheinen lassen ?. Desweiteren ist im Pfandfreibetrag mittlerweile (das war früher einmal anders) eingerechnet, dass der Schuldner eine eigene Wohnung unterhält.
    Ich selbst musste in Ermangelung bezahlbaren Wohnraumes übergangsweise bei den Eltern meiner damaligen Freundin "wohnen", also nix mit eigenem Zimmer oder so, aber das war dem exorbitanten Gehalt im mittleren Dienst und und Mietpreisen geschuldet....

    Ja Def, da hast du Recht. In meiner Ausbildungs-/Studiumzeit habe ich auch bei einer fremden Omi gewohnt. Jetzt mit Mitte 30 würde ich jedoch nicht mehr zu meinen Eltern ziehen. Die Frage ist doch aber auch, ob die Wohnung der Mutter des Schuldners überhaupt für 2 Personen geeignet ist. Womöglich stapeln sich die Kisten in der ganzen Wohnung. Des Weiteren wohnt der Schuldner bereits 3 Monate bei der Mutter und wird nach Sachverhalt auch solange da bleiben müssen bis die Kaution angespart worden ist. Ich möchte dem Schuldner nicht vorschreiben, dass er weiterhin bei seiner Mutter zu wohnen hat.

    Aber genau das ist doch das Problem, dass er bis zur Ansparung der Kaution ohnehin bei dem Mutter wohnt und ein pfändungsfreies Einkommen zuzüglich des Mehrbetrages hat und vermutlich gar keine Miete oder nur einen geringen Anteil für die Miete zahlen muss (wenn überhaupt). Wo ist denn dann der Mehrbedarf nach § 850f Abs. 1 b) ZPO?

    Du kannst ja mal nachhaken und den Antrag unter diesem Aspekt näher begründen lassen. Auf jeden Fall würde mich an Deiner Stelle interessieren wie hoch die Miete der Mutter ist und was er dazu zahlt.

    Ok, mache ich... Bin bei §850f 1b immer davon ausgegangen, dass die Höhe der tatsächlichen Miete nicht entscheidend ist. Aber du hast Recht. Ich frag nochmal nach.

    Ist sie meiner Meinung nach auch nicht, aber wenn der Schuldner für die Bezahlung der Kaution eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages wünscht, dann denke ich, dass es schon eine Rolle spielen kann, dass er derzeit keine oder nur eine geringe Miete bezahlen muss. Dann kann er auch die eingesparte Miete zur Ansparung der Kaution verwenden.

    Allerdings gibt es dann noch einen Haken an der Sache, wenn der Schuldner noch im eröffneten Verfahren ist, dann müsste der IV das Geld eigentlich einkassieren. Weil Du von IV schreibst, gehe ich mal davon aus, dass er noch nicht in der WVP sein wird.

  • hi hi zum Altersargument: ich bin mit Mitte 30 noch in eine WG gezogen :D
    (nein ncht sowas mit Freundin oder so)

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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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