Einmalzahlung und Bewilligung von Raten

  • Ich habe im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach §120 IV ZPO a.F. eine Einmalzahlung angeordnet. Der Betroffene meldet sich bei der Gerichtskasse und bittet um Ratenzahlung, da er nicht in der Lage sei, die Summe auf einmal zu zahlen. Diese erklärt sich für nicht zuständig und verweist an das AG, welches - wenn PKH/VKH vorliegt - generell zuständig sei. Wo finde ich etwas über diese Zuständigkeitsregelung?
    Vielen Dank im voraus!

  • Also bei uns wird die Einmalzahlung wie ein Ratenplan durch den KB erstellt. Wenn die PKH Partei sich dann meldet und sagt sie möchte diese Einmalzahlung in Raten zahlen, schreibe ich ihr, dass das in Ordnung geht und sie auf die Kostenrechnung der Einmalzahlung (Kassenzeichen etc.) einzahlen soll. Ich sehe ja anhand der Zahlungsanzeigen, ob die Raten regelmäßig eingehen.
    Und eine Ratenzahlung gewähre ich nur, wenn die Ratenhöhe entsprechend angemessen der Einmalzahlung ist :)

    Ich glaube die Landesjustizkasse ist für die Gewährung von Ratenzahlungen nur zuständig, wenn die Summe zum Soll gestellt wurde...


  • Ich glaube die Landesjustizkasse ist für die Gewährung von Ratenzahlungen nur zuständig, wenn die Summe zum Soll gestellt wurde...


    Wüsste nicht , dass das bei uns anders als durch eine Sollstellung läuft.
    Ratenzahlung bei Einmalanordnung dürfte m.E. aber ein Widerspruch in sich sein.

  • Ehrlich gesagt kenne ich mich da nicht so aus mit der Sollstellung. Ich meine aber, dass die Landesjustizkasse nur zuständig ist, wenn eine Sollstellung der gesamten Summe auf Grund einer PKH/VKH Aufhebung erfolgt. Im laufenden PKH Verfahren sind wir ja auch bei der Anordnung von Ratenzahlung bzw. deren Abänderung zuständig, so dass es bei der Einmalzahlung denke ich ähnlich verläuft.

    Einmalzahlungen können ja aus vielen Gründen angeordnet werden, z. B. wenn eine Rentenversicherung, Lebensversicherung oder aber ein Grundstück als Vermögenswert vorliegen. Manche wollen oder können diese nicht beleihen. Daher sehe ich keine Probleme, wenn die Summe der Einmalzahlung dann in Raten abgezahlt wird. Daher achte ich aber darauf, dass die Ratenhöhe angemessen ist.
    Solange das Geld in die Landeskasse fließt, ist doch alles schön. :);)

  • Das Problem kann ich auch nicht nachvollziehen.

    Einmalbetrag heißt so, weil dieser am Stück abzuzahlen ist.

    Wenn die PKH-Partei nicht mag oder kann, wird eben die PKH aufgehoben.


    Wenn ich dennoch Raten anordnen würde, benötigt die Justizkasse das entsprechende Formular und einen zugehörigen Beschluss.

  • Das Schreiben ist als Beschwerde auszulegen, Gelegenheit zur Rücknahme und hoch damit.

    Entweder hat sie auf einmal einsetzbares Vermögen oder nicht, wenn nicht, dann wäre der Beschluss fehlerhaft. Hat sie aber welches, dann musst du alles und zwar sofort einziehen. Schon wg. mgl. Verschlechtung, Inso etc.. (Sofort im Sinne von, jetzt anordnen und ausreichend Zeit lassen, "Nichtgeld" zu "verflüssigen" (=Fälligkeit), bei mir auch 6 Monate oder mehr bei Grundstücken.

    Praktische Frage, wenn du Einmalzahlung anordnest, dann bekommtst du doch dauernd ne Rückstandsmitteilung. Was machst du dann?

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Nö, habe ich bisher noch nie bekommen. Mehr als die Einmalzahlung in drei Raten abzuzahlen, hatte ich bisher auch nicht und die wurden immer fleißig gezahlt.
    Ob ich nun ein halbes Jahr wartet bei Grundstücken etc. oder die drei Raten gezahlt werden, spielt doch im Endeffekt keine Rolle.
    Man muss das ganze ja auch mal praktisch sehen, wenn die Partei ihre Lebensversicherung, das Grundstück etc. beleihen müsste und das umgehen kann durch eine Ratenzahlung von z. B. drei Raten, ist das Problem doch viel kurzweiliger.
    Weil wer sagt dir denn, dass in den 6 Monaten keine Insolvenz angeordnet wird? Ich finde es kommt halt immer auf den Einzelfall an. Im Regelfall wird die Einmalzahlung ja auch mit einem Mal gezahlt. Die Ratenzahlung ist nur eine Ausnahme und einer Ratenzahlung mit mehr als drei Raten wäre ich auch skeptisch gegenüber!

  • Wo finde ich etwas über diese Zuständigkeitsregelung?

    Schon mal in die DB-PKH Deines Bundeslandes und ggf. Ergänzungsbestimmungen geschaut?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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