Hallo miteinander!
Dass für das materielle Recht nach EuErbVO und IntErbRVG auf Erbfälle nach dem 16.08.2015 abgestellt wird, ist soweit wohl eindeutig.
Frage für das formelle Recht, also zum Beispiel zur Erteilung eines ENZ: Wenn der Antrag natürlich erst nach 16.08.2015 gestellt wird und dieses Verfahren erst danach anhängig wird, kann ich dann auch für einen Erbfall, der bereits vor dem 17.08.2015 eintrat, auch ein ENZ oder zum Beispiel auch einen Erbschein ohne Erbquoten erteilen?