Hallo,
ich habe mal wieder einen Fall, bei dem ich gerne wüsste, wie ich vorgehen kann.
Zum Sachverhalt:
Mündel ist zusammen mit 2 Geschwistern in einer Erbengemeinschaft.
Vormünder ist ein Bruder des Mündels (auch in Erb.gem.) und dessen Lebensgefährtin
Testamentsvollstrecker ist eine Bekannte der Erblasserin (nicht verwandt mit den Beteiligten)
Die Vormünder sind der Meinung, dass die Erblasserin sich zu Lebzeiten am Mündelvermögen ungerechtfertigt bereichert hat und ein Konto des Mündels leergeräumt hat.
Das Erbe soll nun so aufgeteilt werden, dass das Mündel einen höheren Betrag ausgezahlt bekommen soll (aufgrund der ungerechtfertigten Bereicherung).
Damit sind die Miterben (und damit auch der Mitvormund) einverstanden.
Nun schießt allerdings die TV quer und sagt, dass das alles nicht stimmen würde und keine ungerechtfertigte Bereicherung vorlag.
Warum diese nun querschießt, erschließt sich nicht.
Jetzt habe ich einen Konflikt des TV, der ja ohne famGen und aufgrund Testament die Auseinandersetzung machen kann und den Vormündern.
Was kann ich als FamGericht nun machen?
Vielen Dank (schon jetzt) für eure Hilfe.