VKH wurde wegen Ratenrückstand aufgehoben. Zuvor war die Aufhebung angedroht worden. In der Androhung wurde auch darauf hingewiesen, dass, sollte die Nichtzahlung wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt sein, dies mitgeteilt werden kann. ZP1a wurde schon mitgeschickt.
Es kam natürlich nichts. Erst jetzt, im Rechtsmittel, teilt die Partei mit, sie habe wegen eines finanziellen Engpasses nicht zahlen können. Es werden aber immer noch keinerlei Angaben zu den aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht, von Belegen nicht zu reden.
Für mich ist die Frage: muss ich der Partei jetzt wieder hinterher laufen, oder kann ich schon einen Nichtabhilfebeschluss machen?
Die Frage stellt sich ja auch, wenn wegen fehlender Mitwirkung im Überprüfungsverfahren aufgehoben wird. Was ist, wenn mit der Beschwerde ein lückenhaft ausgefüllter Vordruck ZP1a ohne Belege eingereicht wird? Alles nochmal auf Anfang? Vervollständigung anfordern, Belege anfordern?
In den Beratungshilfesachen habe ich mit meiner Richterin geklärt, dass wir harte Linie fahren: werden nicht mit Einlegung des Rechtsmittels die fehlenden Angaben /Unterlagen beigebracht, hake ich nicht nach, sondern helfe nicht ab.
In den VKH-Sachen ist das mit dem Abklären ja nicht so einfach
Wie handhabt ihr das? Gibt es evtl. Rechtsprechung dazu (ich habe nichts gefunden, aber irgendwie fehlt mir heute auch die Kreativität für die richtigen Suchbegriffe, glaube ich)?