Hallo Ihr Lieben,
eventuell könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe folgenden Fall.
Eheleute sind Grundstückseigentümer, je zu 1/2. Die Bank hat bereits die Zwangsversteigerung beantragt. Es konnte jedoch bisher nur bzgl. des 1/2-Anteils des Mannes angeordnet werden, weil die Ehefrau in Insolvenz ist und der Titel noch nicht umgeschrieben ist. Soweit so gut. Nun erreicht mich ein Antrag des Finanzamtes auf Teilungsversteigerung. Das FA hat den Anspruch des Ehemannes gegen seine Ehefrau auf Aufhebung der Gemeinschaft gepfändet.
Rein theoretisch wäre es ja ein Beitritt bzgl. des 1/2 Anteils des Ehemannes und eine Neuanordnung bzgl. des 1/2 Anteils der Ehefrau. Kann ich dem allein schon deswegen nicht entsprechen, weil Teilungsversteigerungsverfahren und Vollstreckungsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht verbunden werden können bzw. dem einen oder anderem beigetreten werden kann?
Ich frag mich halt, was mit der Insolvenz der Frau ist. Sie ist ja lediglich Drittschuldnerin, oder? Der Pfüb wurde ihr nach Insolvenzeröffnung zugestellt? Wenn der Antrag also nicht schon wegen o. g. unmöglich ist, wäre es ein Abweisungsgrund,
dass der Pfüb an den IV zugestellt werden muss?
Mir ist schon iwie klar, dass es nicht geht, muss es nur vernünftig begründen...
Vielen Dank schon einmal im Voraus.