Hallöchen,
bin erst jetzt frisch Rechtspflegerin geworden und bearbeite zum ersten mal eine Aufgebotssache und habe absolut keinen Schimmer davon und auch nicht von den damit verbundenen Kosten. Also wie folgt:
- Antrag Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes
- Anforderung Vorschuss durch einen anderen Rpflg. (mehr noch nicht passiert)
-- Plötzlich stellt sich aber heraus, dass das GBA vor zig Jahren einen Fehler begangen und den Grundschuldbrief vernichtet hat
-- Notar nimmt jetzt den Antrag auf Kraftloserklärung zurück und möchte, dass die Kosten niedergeschlagen werden, weil es ja ein Fehler des GBA war
Jetzt meine Frage: Geht das so einfach mit der Niederschlagung?
Lieben Gruß