Hallo,
ich stehe auf dem Schlauch.
Entweder ich denke zu kompliziert oder ich weiß auch nicht.
Aufgebot von Sparbüchern.
Antragsberechtigt, ganz klar, der Inhaber des Sparbuchs. Sprich: Sparbuch bei der Bank ab, für Herrn xy.
xy = Antragsberechtigter.
aber die Bank ab ist doch nicht antragsberechtigt oder?
Kann xy sich denn wenigstens durch die Bank ab vertreten lassen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.