Hallo Ihr Lieben,
mich treibt schon länger - und nun wieder ganz aktuell - eine ganz allgemeine Frage um.
In einer Nachlassangelegenheit haben alle anschriftlich bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen. Dem Nachlassverfahren ist ein Betreuungsverfahren vorausgegangen. Die Betreuervergütung wurde immer wegen Mittellosigkeit aus der LK gewährt.
Nun ist in der Nachlassangelegenheit grundsätzlich nichts mehr zu veranlassen. Einziger Aktivnachlass ist das Verwahrgeld im Heim.
Ich frage mich, ob eine Einziehung zugunsten der LK wegen verauslagter Betreuervergütung in Betracht käme. Die Bestattung ist veranlasst und bezahlt.
Lieben Dank