Hallo alle zusammen,
gibt es eine gesetzliche Vorschrift bzw. einheitlich festgelegte Berechnungsgrundlage für die anteilige Berechnung von Grundsteuern bis 14 Tage nach dem Zwangsversteigerungstermin?
Folgendes Problem:
Unser Programm berechnet die Grundsteuer anhand der tatsächlichen Kalendertage im laufenden Quartal (z. B. Juli, August, September = 92 Tage). Dies führt immer wieder zu Nachfragen seitens der Rechtspfleger.
Richtig wäre meines Erachtens, die Jahresgrundsteuer durch 360 zu teilen und für jeden Monat 30 Tage anzunehmen. Nur so gelangt man zu einem einheitlichen Tageswert. So wie unser Programm rechnet, erhält man in jedem Quartal einen anderen Tageswert. Da es sich jedoch um eine Jahressteuer handelt, kann dies nicht richtig sein.
Die Softwarefirma teilte auf unsere Nachfrage mit:
"Die Rücksprache mit unserer Fachprüfung ergab, dass die im ..... implementierte Vorgehensweise zur anteiligen Berechnung bisher als fachlich korrekt anerkannt wurde. Um über eine andere Herangehensweise beratschlagen zu können, benötigen wir die gesetzliche Grundlage auf die sich berufen wird, welche belegt, wie die Vorgehensweise korrekt wäre."
Kann jemand helfen?
Vielen Dank