Ein Energieunternehmen hat beim Grundbuchamt beantragt, in ca. 250 Grundbüchern nachzuprüfen, ob für es oder für namentlich bezeichnete Vorgängerunternehmen in Abt. II Dienstbarkeiten eingetragen sind.
Muss das Grundbuchamt dieses Auskunftsersuchen beantworten ?