Hallo brauche dringend Hilfe!
Eingetragen im Grundbuch:
Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche mit einerGröße von etwa 1.350
qm für die XY GmbH.Gemäß Bewilligung vom
10.06.2005 URNr. 205/05, Notar eingetragen am03.11.2005.
In der Urkunde wurde damals jedoch vereinbart:
Das Ankaufsrecht erlischt „wenn über das Vermögen desAnkaufsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangelsMasse abgelehnt wird“
Beantragt und bewilligt wurde eine Vormerkung unter dieser auflösendenBedingung…wurde jedoch nicht eingetragen! L
Nun beantragt dieser Notar von 2005 unter Bezugnahme auf diedamalige Urkunde die Löschung der Vormerkung und bescheinigt, dass dieAuflösung der Gesellschaft imHandelsregister eingetragen wurde mitBezug auf den Inso-Beschluss (Ablehnung mangels Masse). Damit sei der Eintritt der Bedingungnachgewiesen und die Vormerkung erloschen! Ein einfacherHandelsregisterauszug wurde beigefügt!
Kann man das Recht jetzt einfach löschen? Oder ist die Bedingung gar nicht wirksam entstanden? Oder muss sogar ein Nachtragsliquidator bestellt werden?