Hallo zusammen,
bin noch ganz neu in der Abteilung und frage mich, ob ein Betreuer, der nur für die Gesundheitsfürsorge bestellt ist, im Jahresbericht auch Angaben zu den Einkünften, Einnahmen, Unterbringungskosten und Sparbüchern des betreuten machen muss. Er sagt mir, er hat keine Kenntnisse hinsichtlich dieser Angaben. Die restlichen Fragen sind ordnungsgemäß gemacht. Habe ich noch etwas zu veranlassen?
Liebe Grüße und vielen Dank
VanEyck
Jahresbericht Betreuer
-
VanEyck -
8. Februar 2016 um 19:27
-
-
Hallo zusammen,
bin noch ganz neu in der Abteilung und frage mich, ob ein Betreuer, der nur für die Gesundheitsfürsorge bestellt ist, im Jahresbericht auch Angaben zu den Einkünften, Einnahmen, Unterbringungskosten und Sparbüchern des betreuten machen muss. Er sagt mir, er hat keine Kenntnisse hinsichtlich dieser Angaben. Die restlichen Fragen sind ordnungsgemäß gemacht. Habe ich noch etwas zu veranlassen?
Liebe Grüße und vielen Dank
VanEyckEin Betreuer ohne Vermögenssorge hat keine Verpflichtung zur Rechnungslegung. Er kann nicht einmal den Geschäftswert für die Jahresgebühr mitteilen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
-
Er kann nicht einmal den Geschäftswert für die Jahresgebühr mitteilen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Diese Angabe muss man sich vom Betroffenen direkt holen. -
Danke für die Antworten, bin aber jetzt etwas verwirrt. Die Betreuung ist nur für die Gesundheitsfürsorge angeordnet. Mein Vorgänger hat einen Jahresbericht gefordert. In dem übersandten Formular sind auch Fragen zu den Vermögensverhältnissen vorhanden, die nicht beantwortet worden sind. Ist "Jahresbericht" mit "Rechnungslegung" gleichzusetzen? Muss ein Betreuer (= ein Verwandter, der keine Vergütung geltend macht), der nur für die Gesundheitsfürsorge bestellt ist, nicht jährlich über seine Tätigkeit berichten?
Liebe Grüße VanEyck -
Wieso sollte er über seinen Aufgabenkreis wegen §§ 1908 i,1840 BGB nicht berichtspflichtig sein ?
Halt nur darüber ! -
Danke für die Antworten, bin aber jetzt etwas verwirrt. Die Betreuung ist nur für die Gesundheitsfürsorge angeordnet. Mein Vorgänger hat einen Jahresbericht gefordert. In dem übersandten Formular sind auch Fragen zu den Vermögensverhältnissen vorhanden, die nicht beantwortet worden sind. Ist "Jahresbericht" mit "Rechnungslegung" gleichzusetzen? Muss ein Betreuer (= ein Verwandter, der keine Vergütung geltend macht), der nur für die Gesundheitsfürsorge bestellt ist, nicht jährlich über seine Tätigkeit berichten?
Liebe Grüße VanEyckNein, Jahresbericht und Rechnungslegung sind natürlich zwei verschiedene Sachen.
Insoweit ist Beitrag 2 auch irreführend.
Ansonsten hat Steinkauz recht, der Betreuer muss über seinem Aufgabenkreis natürlich jährlich berichten.
-
Ansonsten hat Steinkauz recht, der Betreuer muss über seinem Aufgabenkreis natürlich jährlich berichten.
Mindestens (§§ 1908i Abs. 1, 1840 Abs. 1 Satz 1 BGB) -
Insoweit ist Beitrag 2 auch irreführend.
Der Beitrag zu #2 ist auch deshalb irreführend, weil der Betreuer mit Aufgabenkreisen aus der Personensorge durchaus Angaben zum Geschäftswert machen darf.
Natürlich nur , wenn er kann.:) -
Hallo Steinkauz:
Hins. der Gesundheitsfürsorge hat der Betreuer Angaben gemacht. Da die Vermögenssorge nicht zu seinem Aufgabenbereich gehört, ist er nicht verpflichtet, diese Fragen zu beantworten. Richtig?
Liebe Grüße VanEyck -
Richtig.
Wenn er es aber macht , hat zumindest der Kostenbeamte nichts dagegen. -
Wenn der Betreute dem Betreuer lieber keine Angaben zu seinem Vermögen machen möchte, schreibe ich (eher prophylaktisch, zugegeben), dass ich beabsichtige, die Mindestgebühr von 200,00 EUR in Rechnung zu stellen.
Dann bekomme ich normalerweise den Vermögensstand bis auf den Cent genau.
Mag nicht ganz korrekt sein, hilft aber.
-
Wenn der Betreute dem Betreuer lieber keine Angaben zu seinem Vermögen machen möchte, schreibe ich (eher prophylaktisch, zugegeben), dass ich beabsichtige, die Mindestgebühr von 200,00 EUR in Rechnung zu stellen.
Dann bekomme ich normalerweise den Vermögensstand bis auf den Cent genau.
Mag nicht ganz korrekt sein, hilft aber.
So mache ich es auch und es klappte bislang auch gut:D
-
Der Vordruck, der bei uns immer rausgeschickt wird, ist universell. Wir ändern den nicht entsprechend des Aufgabenkreises ab. Im Vordruck steht aber bei jedem Bereich (z. B. "Vermögens- und Einkommensverhältnisse") ausdrücklich, dass dieser Part nur ausgefüllt werden braucht, wenn der entsprechende Aufgabenkreis angeordnet ist. Ein Betreuer ohne Vermögenssorge braucht hier keine Angaben machen. Das kann man auch nicht einfordern (schon gar nicht per Zwangsmittel). Viele Betreuer machen diese Angaben aber trotzdem. Weil sie es können. Und wir sind dafür dankbar, da wir dann nicht extra beim Betroffenen oder dem Bevollmächtigten nachfragen müssen (wegen der Kosten oder der Frage, ob Aufwandspauschale aus Staatskasse oder Vermögen).
-
Danke an alle. Ihr habt mir weitergeholfen.
Liebe Grüße VanEyck
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!