Schuldner gibt an, dass er seinem minderjährigen Sohn (16 Jahre), welcher bei der seiner Mutter lebt, einen Barunterhalt in Höhe von mtl. 100 Euro leistet. Der Schuldner verdient ca. 1.350,00 netto.
Laut Düsseldorfer Tabelle müsste er viel mehr zahlen. Aus welchem Grund auch immer muss er es angeblich laut Jugendamt nicht bzw. er tut es einfach nicht nach meiner Vermutung. Unterlagen zum Unterhalt liegen nicht vor. Hab lediglich Kontoauszüge, aus denen die mtl. Leistungen in Höhe von 100,00 Euro an den Sohn hervorgehen. Sachverhalt lässt sich nicht wirklich klären.
Wie ist das denn?
Muss man Antrag auf Nichtberücksichtigung der Unterhaltsverpflichtung stellen als IV, wenn Differenz zwischen zu leistenden Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle und den tatsächlich gewährten Unterhaltszahlungen besteht? Erst ab einer großen Diskrepanz oder schon bei geringer Abweichung?