Das Bundeszentralamt für Steuern kann nur bestimmte Stammdaten der Konten/Depots von den Kreditinstituten bzw. den von ihnen beauftragten Rechenzentren abrufen. Dies sind die Konto-/Depotnummer, der Tag der Errichtung und Auflösung, die Namen und Geburtsdaten der jeweiligen Inhaber und Verfügungsberechtigten sowie die Namen und die Anschriften der abweichend wirtschaftlich Berechtigten. Kontostände oder Kontobewegungen werden nicht ermittelt.Streng genommen steht da übrigens nichts von der Anschrift des Kontoinhabers...
Wie sich zeigt, haben die "bestimmten Stammdaten" der Konten/Depots, die vom Bundeszentralamt für Steuern abgerufen werden können, ja ausgereicht, Konten des Schuldners bei der Bank festzustellen. Also ist immer noch unklar, warum zwar das Bundeszentralamt für Steuern Daten zum Schuldner ermitteln konnte, die Bank hingegen beim Eingang des PFÜB nicht. Irgendwo ist da der Wurm drin. Vielleicht gehört auch das EDV-Programm, das die Bank zur Abfrage verwendet, überarbeitet, so dass bei der alphabetischen Namensabfrage auch Umlaute berücksichtigt werden.