Gesamtgrundschuld lastet auf 2 Grundstücken.
Erst wird die Versteigerung eines Grundstücks wegen dinglicher Zinsen (Teilbetrag für Zeitraum 01.01.13 - 31.12.2013) betrieben und durchgeführt. Im Verteilungstermin wurden auf den Zinszeitraum 01.01.2011 bis 30.09.2015 insgesamt 175.000,--EUR (Teilbetrag, insgesamt belief sich der Zinsanspruch für den Zeitraum 2011 - 2015 auf über 300.000,--) zugeteilt.
Jetzt steht der Termin bezüglich des zweiten Grundstücks an. Betrieben wird aus dinglichem Anspruch nur hinsichtlich der Zinsen in Höhe von 28.000,--EUR (Teilbetrag) für Zeitraum 2013.
Meine Frage: Muss ich mir Gedanken machen, ob der Gläubiger bei der Zuteilung aus dem 1. Verfahren evtl. auf diesen Zinsanspruch verrechnet hat und aus diesem jetzt gar nicht mehr betrieben werden kann? Brauche ich eine Erklärung der betr. Gl., wie die Zuteilung aus dem 1. Verfahren verrechnet wurde?