In einem notariellen "Grundstücksübertragungsvertrag" überträgt die Eigentümerin an ihren Freund ein Grundstück und lässt dieses an ihn auf.
Als Gegenleistung hat der Freund 300.000,00 EUR an die Eigentümerin zu zahlen. Außerdem wird für Sie die Eintragung eines Wohnungsrechts bewilligt und beantragt.
Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt 500.000,00 EUR.
Ist ein Negativattest nach § 24 BauGB erforderlich?