Hallo zusammen,
ich stehe hier vor einer Frage, die ich noch mit keinem Kommentar beantworten konnte.
Vor dem LG läuft ein Verfahren auf Schadensersatz/Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall. Kläger sind die Kinder der Unfallverursacherin, vertreten durch Ergänzungspfleger. Beklagte ist die Versicherung der Kindsmutter als Unfallverursacherin. Die Klage lautete ursprünglich auf Zahlung von 15.000,00 €. Nach Terminen beim LG wurde wohl deutlich, dass das LG eher 2.000,00 € bis 3.000,00 € für realistisch hält. Einen Vergleichsvorschlag von Seiten des Gerichts gibt es hierzu jedoch nicht. Die Versicherung hat nun (außergerichtlich) 2.000,00 € angeboten. Von den Kindern wurden 3.000,00 € gefordert. Aufgrund dessen wurde dem LG nun vorgeschlagen, einen Vergleich über 3.000,00 € zu schließen.
Hierzu fordert der Ergänzungspfleger nun die familiengerichtliche Genehmigung.
Mir stellt sich die Frage, ob diese Genehmigung erforderlich ist oder ob eine Ausnahme des § 1822 Nr. 12 BGB greift, da der Gegenstand des Streits 3.000,00 € nicht übersteigt.
Wie seht ihr das? Ursprünglicher Streitwert war ja 15.000,00 €. Ein Änderung der Klage ist nicht erfolgt.