Guten Morgen,
mein Betreuter (Jahrgang 1957) erhält seit kurzem unbefristete Erwerbsminderungsrente. Sein früherer Arbeitsgeber hat dem Betreuer jetzt mitgeteilt, dass damit auch ein Anspruch auf Auszahlung des Invalidenkapitals aus der betriebliche Altersversorgung besteht.
Es gibt die Möglichkeiten, entweder sofort das gesamte Kapital auszuzahlen oder Auszahlung in Raten über 5, 7 oder 10 Jahre. Bei Sofortauszahlung ist wohl für 120 Monate Krankenversicherung fällig. Lohnsteuerpflichtig sind die Einkünfte unabhängig von der gewählten Auszahlungsvariante.
Betreuer möchte die 7-Jahres-Variante wählen und fragt an, ob er eine Genehmigung benötigt.
Ich kenne mich mit dieser Materie leider gar nicht aus und habe zwar gesucht, aber bisher nichts zu diesem Thema gefunden.
Die Gesamtleistung setzt sich aus einem Vorsorge- und einem Bonusplan zusammen. Es könnte sich also um eine Art Kapitallebens-/Rentenversicherung handeln, aber der Auszahlungsanspruch besteht wohl allein aufgrund des EWM-Rentenanspruchs, also ist keine Kündigung erforderlich. Es geht "nur" um die Entscheidung über die Art der Auszahlung (und Annahme des Geldes).
Fall von §§ 1812, 1813 BGB?