Schuldnerin hat am 15.01.2015 Insolvenzantrag gestellt.
Am 11.02.2015 wurde uns (Bank) noch eine Kreditkartenabrechnung per Lastschrift iHv. 2,5 TEUR vorgelegt, die natürlich retourniert wurde.
Die Schuldnerin ist in der Vergangenheit durch ihren verschwenderischen Lebensstil aufgefallen (z. B. regelmäßige Wochenendtrips nach Ibiza, etc.).
Wie aussichtsreich wird denn ein Antrag nach § 290, 4 InsO sein? Lohnt es sich, sich hier die Mühe für weitere Recherchen zu machen?
Hinweis an den IV haben wir bereits gegeben, der sich aber dazu nicht äußert.