Kurz vor dem Urlaub habe ich folgendes Problem:
Die Betreute ist zusammen mit ihrer Tochter Schuldnerineines durch eine Grundschuld abgesicherten Darlehens. Die Zinsbindung für das Darlehenist abgelaufen. Der ursprüngliche Darlehensvertrag enthält folgende Bestimmung:
„Der Kreditgeber wird frühestens sechs Wochen, spätestenszwei Wochen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist dem Kreditnehmer neue, bei ihm dann übliche Konditionen anbieten.“
Dieses Angebot liegt nun vor. Dazu schreibt die Bank:
„Wenn bis zum 30.09.2016 keine Rückmeldung von Ihnen vorliegt,werden wir für Sie die Konditionen entsprechend der 10-jährigen Zinsbindung festschreiben.“
Tochter der Betroffenen (=Mitschuldnerin) und Betreuerinmöchten das Angebot annehmen.
Laut Vertrag soll das Darlehen 2026 abbezahlt sein.
Meine Frage: Ist eine Genehmigung erforderlich?
Ich tendiere dazu, dass keine Genehmigung erforderlich ist,da die Vorgehensweise schon im ursprünglichen Darlehensvertrag so festgelegt wurde.