Hallo zusammen,
ich habe einen formlosen Antrag bekommen, in welchem ganz einfach die Herausgabe bei Gewahrsam eines Dritten gem. § 886 ZPO beantragt wird. Es geht um die Herausgabe eines Motorrades. Beigefügt ist die Kopie eines Urteils aus dem vergangenen Jahr, in welchem die Verurteilung zur Herausgabe des Motorrades innerhalb von 4 Wochen nach Rechtskraft des Urteils enthalten ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist ein Geldbetrag zu zahlen.
Beigefügt ist noch die Kopie eines Schreibens der Amtsanwaltschaft (im Zeitraum vor Erlass des Urteils) aus dem die Einstellung des Verfahrens hervorgeht und die Angabe, dass das Motorrad auf dem Grundstück in X steht und dort soll nach dem Antrag bei mir auch die ZV durchgeführt werden.
Wenn ich § 886 ZPO richtig verstehe, muss ich das über einen PfüB mit der Anordnung der Herausgabe an den GV oder Sequester machen.
Sehe ich das richtig ?