ich bin mir nicht sicher, ob dieser thread der richtige ist, um das zu besprechen; ist ja eig schon in dem von mir verlinkten thread ausführlich debattiert.
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…konto+insolvenz
das P-Konto(-Guthaben) ist masse, soweit der grundfreibetrag überschritten ist. ja (gehen wir ruhig vom kinderlosen ledigen schuldner aus)
und wie alle massegegenstände dieser welt kann der Verwalter auch diesen freigeben.
er hat keine "beschlussfähigkeit" er braucht auch keine
er ist dazu fähig, die freigabe erklären. Er kann die Freigabe auch auf einzelne guthabenbeträge bezogen erklären.
diese sind dann (wie alle anderen freigegebenen Massegegenstände auch) keine Masse mehr.
und ja, das sehe ich so: der Drittschuldner hat die Wirkungen einer wirksam erklärten Freigabe zu beachten; haftungsfragen hin, oder her.