Hallihallo liebe Forengemeinde,
ich habe hier einen Fall, bei dem ich eure Hilfe bräuchte.
Es wurden im Testament 2 Testamentsvollstrecker ernannt. Ersatztestamentsvollstrecker wurden nicht bestimmt. Im TV-Zeugnis steht, dass sie gemeinschaftlich vertreten.
Nun ist ein TV verstorben. Der verbliebene TV benötigt ein Zeugnis, das ihn allein ausweist.
Genügt es in dem Fall, dass ich das TV-Zeugnis einziehe oder käme gar eine Berichtigung in Betracht? Muss ich es auch für kraftlos erklären (trotz der Tatsache, dass das Amt ja durch den Tod beendet ist)?
Brauche ich im Falle der Einziehung einen neuen Antrag auf Erteilung des TV-Zeugnisses?
Fragen über Fragen... Vielleicht könnt ihr mir ja helfen
Vielen Dank im Voraus