Werte Kollegen,
bei nachfolgendem Schriftstück bin ich unschlüssig ob hier eine Verfügung v.T.w. und eine Erbeinsetzung vorliegt. Ich bitte um Meinungen.
Ich gebe nachfolgend den genauen Wortlaut wieder:
(Beginn des Schreibens)
Interner Familienbeschluss
Unterzeichnete bevollmächtigen ihren Sohn XXX bei Ableben der beiden Ehegatten
deren Eigentum: Haus, Inventar, Grundstück als alleiniger Eigentümer(sprich Besitzer) zu besitzen.
Diese Übereignung ist keine Erbschaft und keine Schenkung sondern eine interne Familienangelegenheit.
gez. XXXX und XXXX
(Ende des Schreibens)
Es ist von beiden eigenhändig geschrieben und unterschrieben. Es wurden zwar irgendwie schon Verfügungen auf den Tod vorgenommen, andererseits haben die Eheleute klar ihren nicht vorhandenen Testierwillen zum Ausdruck gebracht(beide Ehegatten nunmehr verstorben)...Mhmmm... Auslegung schwierig ...