Hallo zusammen,
habe eine blöde Konstellation:
1. Erbvertrag aus 1973, Erbeinsetzung nach Längstlebendem einseitig
2. Erbvertrag aus 1981, Erbeinsetzung nach Längstlebendem einseitig
Ehemann 2007 verstorben.
3. notarielles Testament der Ehefrau aus 12/2010 mit Erbeinsetzung und Widerruf aller bisher getroffenen letztwilligen Verfügungen
4. notarielles Testament der Ehefrau aus 10/2015, darin Widerruf der Verfügung aus 12/2010 mit Klarstellung, dass darin widerrufene Verfügungen widerrufen bleiben sollen. Weitere Verfügungen sollen ausdrücklich nicht getroffen werden, so dass im Todesfall gesetzliche Erbfolge eintreten soll.
Ehefrau 2016 verstorben. Gesetzliche Erben konnten auf die Schnelle nicht ermittelt werden, es wurde Nachlasspflegschaft angeordnet.
Der Nachlasspfleger hat im Hausanwesen zwei handschriftliche Testamente gefunden:
1. Testament aus 08/2010
2. Testament aus 2013.
Da ja das Testament aus 2013 nicht widerrufen wurde könnte das wirksam sein. Was mich stört ist, dass im notariellen Testament aus 2015 steht, dass gesetzliche Erbfolge eintritt...
Was meint ihr? Und würdet ihr die Pflegschaft noch weiter laufen lassen?