Nachweis Fälligkeit Vergütung

  • Hallo, ich hatte in einer Sache für einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Beratungshilfe bewilligt.
    Rechtsanwalt reicht nun Vergütung ein. Zum Nachweis der Fälligkeit bat ich um Vorlage einer Kopie der Entscheidung der Behörde hinsichtlich des Überprüfungsantrages. Dagegen wehrt sich nun der Anwalt. Er ist der Meinung die Einreichung des Vergütungsantrages impliziert, die Erklärung, dass die
    Angelegenheit beendet ist.
    Kann ich auf die Vorlage bestehen?
    Bei Widerspruchsverfahren hatte ich in der Regel bisher keine Probleme bei anderen Rechtsanwälten, zumal sich ja aus dem Bescheid ergibt, wer die Kosten zu tragen hat.
    Ich bin mir nun nicht ganz sicher, ob ich es bei Überprüfungssachen ähnlich sehen muss, zumal glaube ich die Kosten, wohl der Antragsteller tragen muss.:gruebel:

  • Interessanter Ansatz, darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Bei Beratungshilfe für Probleme mit dem Jobcenter lässt Du Dir den abschließenden Widerspruchsbescheid vorlegen, bevor die Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe festgesetzt wird? Als Nachweis der Fälligkeit der Vergütung, verstehe ich Dich richtig?

  • Ja und gleichzeitig sehe ich auch, ob die Angaben hinsichtlich § 9 BerHG i.V.m. 59 Abs. 1,3 RVG stimmen.
    Ich hatte auch schon Fälle, wo die Angaben diesbezüglich nicht richtig waren.

    :daumenrau So mache ich das auch.

    Zum Thema: Für die Überprüfung von Bescheides gibt es bei mir nur ganz bedingt BerH. Zum Beispiel dann, wenn sich nach der Bestandskraft des Bescheides Dinge grundlegend ändern, die ggfls. eine andere Entscheidung des Jobcenters zur Folge gehabt hätten. Zum Beispiel eine neue Rechtsprechung zur Anrechnung von Arbeitseinkommen oder so was.
    Aber das sei dahingestellt.


    Ich verlange immer den Widerspruchsbescheid und auch den begründeten Widerspruch. Daraus sehe ich, ob eine anwaltliche Vertretung überhaupt notwendig war. Manche Anwälte reichen pauschale Widersprüche ohne fundierte Begründung ein. das hätte der Ast. auch selbst gekonnt. Aus dem Widerspruchsbescheid sehe ich dann, dass die Sache erledigt ist und ob die andere Seite Kosten übernimmt. Und wenn ja, in welcher Höhe.


    Antwort: Ja, du kannst darauf bestehen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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