Hallo, hab folgenden Fall. Die Schuldnerin hat von einem Bekannten versehentlich einen grösseren Betrag auf ihr gepfändetes P-Konto überwiesen bekommen. Sie beantragt nunmehr die Freigabe dieses Betrages, um es dem Bekannten rücküberweisen zu können, alternativ Vollstreckungsschutz nach 765a. Ich sehe hierfür keinen Spielraum. Wie seht ihr das?
Natürlich könnte sie versuchen, den Betrag einvernehmlich mit dem Gläubiger an den Bekannten zurück zu überweisen. Der Gläubiger hat den Antrag der Schuldnerin zur Stellungnahme erhalten, hat sich aber bisher nicht geäußert. Würdet ihr die Überweisung für die Dauer der Stellungnahmefrist einstweilen einstellen?
Ansonsten sehe ich für den Bekannten nur noch die Drittwiderspruchsklage...