Hallo,
sind Stiefkinder genauso wie leibliche Kinder zu berücksichtigen (leibl. Vater der Kinder ist verstorben)?
Sind die Kosten
- Wohnkosten Stiefkind im Internat
- Schulgeld
- Verpflegung/Kosten für Unterkunft des Sohnes, der einen freiwilligen Dienst macht und dafür 310 EUR bekommt
- Zahnspangenrechnungen
zu berücksichtigen?
Liebe Grüße