Hallo,
wir sind in einem Verfahren tätig; unser Mdt. hat PKH ohne Ratenzahlung. Durch den geschlossenen Vergleich wird er 10.000,00 € erhalten.
Müsste der Mdt. gegenüber dem Gericht angeben, wann er das Geld erhalten hat damit die PKH aufgehoben wird?
Danke vorab
Liane