Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe folgenden Fall:
Für das Kind einer minderjährigen Mutter wurde die Großmutter zum Vormund bestellt.
Die Vormundschaft ist mit Volljährigkeit der Mutter beendet.
Die Großmutter wurde um Einreichung des Schlussberichts nebst Schlussrechnung und Rückgabe der Bestallung gebeten.
Trotz Erinnerungen erfolgte keine Reaktion. Es wurde das Amt für Soziale Dienst gebeten, dort die Situation zu prüfen. Danach teilte die Großmutter dem Amt mit, dass sie die Unterlagen einreichen würde. Dies geschah jedoch nicht.
Auch mittels ausdrücklicher Ladung durch das Familiengericht erschien die Großmutter nicht.
Es wurde ein Zwangsgeld festgesetzt. Die Zwangsvollstreckung blieb jedoch erfolglos. Sie hat die Vermögensauskunft abgegeben. Vermögen ist nicht vorhanden. Eine Zwangshaft ist gemäß § 1893 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1837 BGB, § 35 FamFG in diesem Fall nicht möglich.
Da die Bestallungsurkunde durchaus rechtsmissbräuchlich verwendet werden kann, muss diese herausgegeben werden oder eine e.V. für den Fall des Verlustes.
Ich weiß hierzu keine Möglichkeit mehr, um die Herausgabe zu erzwingen.
Vielleicht hattet Ihr einen ähnlichen Fall und kennt noch andere Maßnahmen?
Vielen Dank!
Euer Löwe