Hallo,
ich bin mir gerade unsicher, ob ich einen KfA nach § 11 RVG gegen den eigenen Mandanten oder einen Mahnbescheid beantragen muss. Wir haben eine Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr (Anrechnung...) und eine Terminsgebühr abzurechnen.
Verstehe ich § 11 RVG richtig, dass ich aufgrund der Geschäftsgebühr den KfA nicht stellen kann?
Danke vorab.
Liane