Hallo,
nachdem vor Jahren der Feststellungsbescheid über die Schwerbehinderung d. d. Betr. zur Personalakte gereicht wurde, wird nun v. Betr. die Entfernung dieses Feststellungsbescheides aus der Personalakte gefordert und als "Ersatz" eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zur Akte gereicht. Die Begründung lautet: Aus dem Feststellungsbescheid ergibt sich die Art der Erkrankung und dies habe in der Personalakte nichts zu suchen. Ohne Frage ist die Kopie des Ausweises für unsere Belange ausreichend.
Nun meine Frage, gibt es einen Anspruch darauf, dass Aktenbestandteile, die man selbst eingereicht hat aus der Personalakte wieder entfernt werden oder ergibt sich die Notwendigkeit der Entfernung schon aus dem vertraulichen Inhalt des Bescheides, der mehr Informationen offenbart, als dem Arbeitgeber zwingend mitzuteilen sind?
Vielen Dank