Hallo zusammen,
folgender Fall:
Der Ehegatte A ist verstorben und wird aufgrund Erbschein von Ehegatte B beerbt. Die Ehegatten haben mit Ehevertrag aus dem Jahre 1967 Gütergemeinschaft vereinbart und eine Fortsetzung mit Abkömmlingen ausgeschlossen. Nacherbfolge ist angeordnet, Nacherbe ist das gemeinsame Kind C. Von einer Befreiung des Vorerben B ist im Erbschein nichts verlautbart. Jetzt beantragen die Beteiligten Grundbuchberichtigung.
Jetzt meine Fragen hierzu, da ich bisher noch nie etwas in dieser Konstellation hatte:
1. Es handelt sich um 2 betroffene Grundbuchblätter. Die Ehegatten sind auf dem einen Grundbuchblatt in Gütergemeinschaft eingetragen, auf dem anderen als Miteigentümer zu je 1/2. Beide Eigentumserwerbe sind nach dem Jahr 1967, in dem der Ehevertrag geschlossen wurde, erfolgt. Kann ich jetzt davon ausgehen, dass Gütergemeinschaft bis zum Tod des einen Ehegatten bestand? Dann wäre ja das Grundbuch bzgl. der 1/2 Miteigentumsanteile unrichtig. Wie würdet ihr diesbezüglich verfahren?
2. Ist ein Nacherbenvermerk einzutragen und ggf. wie? Ich hatte im Hinterkopf dass das bei Gütergemeinschaften unter Umständen unterbleiben kann, aber finde jetzt auf die Schnelle nicht mehr, in welchen Fällen das gilt.
Wenn der Sachverhalt noch ergänzt werden sollte, bitte einfach kurzen Hinweis.
Danke schonmal!