Guten Morgen,
es liegt folgender Sachverhalt vor:
ZV wird betrieben von der Stadt aus R3 und R5.
Beigetreten sind ein Gläubiger aus R4 und ein Gläubiger aus R5.
Jetzt hat der Gläubiger aus R4 angefragt, welchen Betrag er an die Gerichtskasse zahlen müsste, um evtl. die bestrangig betreibende Gläubigerin abzulösen.
In einem Telefonat erklärte mir der Gläubiger, dass er erstmal schauen will, wie der Versteigerungstermin abläuft, also wie hoch ein evtl. vorhandenes Meistgebot ist.
Da die Grenzen nicht mehr gelten, hat er Bedenken, dass die Stadtkasse mit dem Gebot einverstanden ist, da sie befriedigt werden und er dann keine Handhabe hat und in immenser Höhe ausfallen könnte. Für diesen Fall will er den Betrag an die Gerichtskasse zahlen und ggf. nach dem Schluss der Bietzeit die Ablöse offenkundig machen.
Jetzt habe ich im Kommentar gelesen, dass ich das Verfahren der Stadtkasse v. A. w. einzustellen habe, wenn mir zB die Zahlungsanzeige der Gerichtskasse vorliegt.
Dann habe ich aber auch gelesen, dass so ein Vorgehen des Gläubigers vertretbar sei, da ja früher diese Ablöse mit Bargeld im Termin gezahlt wurde und es heute keine andere Möglichkeit gibt, als den Betrag vor dem Termin zu zahlen, um so handeln zu können.
Hatte schon jemand so einen Fall und kann mir weiterhelfen?
LG