Guten Morgen,
ich habe zwei KFA vorliegen.
Bei dem ersten handelt es sich bei dem Mandanten um einen polnischen Unternehmen, der aber im Verfahren als Privatperson aufgetreten ist. Hier wurde die Umsatzsteuer beantragt mit dem Zusatz: Der Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hierbei handelt es scih um einen im Ausland ansässigen Unternehmer.
Bei dem zweiten ist die Mandantin ein portugisiesches Unternehmen. Hier wurde die Umsatzsteuer nicht beantragt mit dem Zusatz: Die Antragstellerin unterliegt als portugiesisches Unternehmen nicht dem deutschen Steuerrecht.
Ich habe nur soweit Informationen gefunden, als dass der Anwalt von der ausländischen Privatperson die Mehrwertsteuer verlangen kann und diese auch soweit nach Antrag auch anzusetzen sind. Wie sieht das aber bei dem ausländischen Unternehmen aus?
LG Martina