Im Grundbuch ist Y geb. am 15.06.1954 als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.
Grundlage der Eintragung aus dem Jahr 2010 ist die Erbfolge aufgrund eines notariellen Testaments von 1988. In diesem Testament wurde Y (mit dem Geburtsdatum 15.06.1954) von X zum Erben eingesetzt. Im Testament und der Grundakte befinden sich keinerlei Hinweise auf ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen X und Y.
Nun beantragt Z ihre Eintragung als Eigentümerin aufgrund Erbfolge nach Y und legt die Ausfertigung eines Erbscheins vor. In diesem Erbschein ist Y mit dem Geburtsdatum 25.06.1954 geführt.
Welche Unterlagen müssen von Z zur Klärung der Identität des Y vorgelegt werden? Oder ist zunächst zu hinterfragen und evtl. nachzuweisen, ob der Erbschein hinsichtlich des Geburtsdatums evtl. unrichtig ist?