Hallo Zusammen,
Forderung wurde als Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung angemeldet. Der Verwalter teilt mit, dass nach dortiger Ansicht der Vorwurf der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nicht begründet ist.
Der Verwalter hatte den Gläubiger aufgefordert Tatsachen zum Vorwurf der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beizubringen. Dies ist nach Mitteilung des Verwalters nicht erfolgt. In der Forderungsanmeldung ist eine kurze Begründung der Deliktforderung aufgeführt.
Meine Frage: wie gehe ich mit dieser Forderungsanmeldung um? Prüfe ich diese als Deliktforderung oder als "normale" Forderung?