hallo,
die Ehefrau betreut ihren Ehemann. Sie hat die Vermögenssorge , soweit sie nicht über Kontovollmachten verfügt.
Sie hat für sämtliche Konten Vollmacht. Aus dem Jahresbericht habe ich ersehen, dass sie ein Sparbuch -ursprünglich auf den Namen des Mannes- auf ihren Namen umschreiben ließ. Auf Nachfrage erklärte sie, dass dies ihr Mann selbst vorgenommen habe bei der Bank; es sei sein Wunsch. Nach dem Gutachten ist er aber nicht ausreichend fähig Bankgeschäfte zu tätigen.
Wie verhalte ich mich ? Sollte evtl. eine Ergänzungsbetreuung eingerichtet werden zur Prüfung etwaiger Ansprüche des Ehemanns gegenüber der Ehefrau auf Rückübertragung ?