Ein Nachlassgericht schreibt mir:
"Sehr geehrter Herr Notar!
In Sachen (Name) werden Sie unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom (Datum) auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeunisses aufgefordert, einen antragsgemäß ausgefüllten Vordruck dreifach zur Verwendung des Gerichts einzureichen. Ihr Antrag kann ansonsten nicht bearbeitet werden.
Hochachtungsvoll
(Name), Richter am Amtsgericht"
Ist das so unverschämt wie ich es finde (die Gebühren - hier 1,0, da im Inland der vorhandene notarielle Erbvertrag ausreicht - nehmen sie ja auch gerne in voller Höhe)?
Oder ist das üblich oder gar die Regel?
Falls (!) ja: wo gibt's die amtlichen Vordrucke für Notare zum Ausfüllen?