Hallo,
ich habe die Rechtsantragstelle in Familiensachen. Da kommen ja auch oft Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz vor. Jetzt habe ich 2 Antragsteller (Eheleute), die sich von mittlerweile 2 Personen bedroht fühlen, es laufen auch schon Anzeigen. Der Mann wurde ganz konkret von beiden Personen mit einem Messer bedroht. Die A.gegner sind offenbar Kumpels. Auch die Ehefrau fühlt sich mittlerweile von beiden bedroht.
Können Sie jetzt gemeinsam einen Antrag stellen gegen beide Personen? Die Story zu dem einen A.gegner ist schon etwas länger als die zu dem anderen.
Ich habe schon gesucht aber nur eine Entscheidung per Zufall gefunden, wo auch Eheleute einen Antrag gegen 2 verschiedene Personen gestellt haben.
Was geht jetzt? Wann ist das zu trennen?