Hallo,
der Eigentümer errichtet ein not. Testament mit folgender TV-Anordnung:
Ich ändere Ziffer II meines Testamentes wie folgt ab:
Zum TV ernenne ich X.
Solange der TV lebt, darf der Erbe nicht über den Grundbesitz verfügen.
X ist vor dem Erbfall verstorben.
Die TV-Anordnung dürfte damit doch hinfällig sein.
Eine Bestimmung... sollte der TV vorher versterben, so soll das AG einen TV bestimmen war in dem vorherigen Testament getroffen worden, dieser Passus taucht jetzt nicht wieder auf.
baffy