Das rechtliche Laien den Sinn und Zweck von verfahrensrechtlichen Formvorschriften nicht begreifen, kann ich ja noch im Ansatz verstehen, weil aus deren Sicht natürlich immer alles in Ordnung ist und diese Normen daher als lästig empfunden werden. Bedenklich wird es aber, wenn auch Kollegen in die gleiche Kerbe schlagen und so tun, als könne man sich mehr oder weniger beliebig über die betreffenden Normen hinwegsetzen.
Es geht nicht darum sich darüber hinwegzusetzen, aber man darf ja mal den Sinn und Zweck hinterfragen und der ist eben nicht immer schlüssig (vgl. obiges Beispiel). Im übrigen darf ich noch anmerken, dass diese ständige selbstgerechte Kollegenkritelei langsam ermüdend ist.
Du möchstest jetzt aber nicht allen Ernstes behaupten, dass die Einhaltung der Form sinnfrei erscheint, wenn es um den Nachweis der Verfügungsbefugnis geht? Und künftig lassen wir dann auch die Eintragung von Erbfolgen aufgrund von privatschriftlichen Testamenten zu? Immerhin sind sie ja materiell wirksam.