Hallo,
ich grübele gerade ergebnislos vor mich hin:
Wenn ich ein Ehepaar habe, die als Gesamtschuldner einen Vertrag laufen haben (Miete, Energie o.ä.), innerhalb dessen es regelmäßig zu einer Abrechnung kommt.
Ist das eventuell entstehende Guthaben wirklich an den nicht eintretenden IV auszukehren, wenn nur einer der beiden ein Verfahren eröffnet hat?
Wenn ja, warum? Es ist doch für den Vertragspartner keinesfalls ersichtlich, aus wessen Einkünften die Zahlungsverpflichtung erfüllt wurde.
Bitte schubst mich mal von der Leitung!
Dankeschön!