Hallo Kollegen.
Es wurde ein Erbschein nach dem Erbrecht des Bundesstaates Colorado, USA, beantragt aufgrund eines nach Recht von Colorado erstellten Testamentes.
Der Erblasser hatte hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt und nahm im Testament eine Rechtswahl hins. des Rechtes von Colorado vor.
Hiernach soll die Ehefrau Nachlassverwalterin sein. Das gesamte Vermögen wurde ihr vermächtnisweise zugewandt.
Das Erbrecht von Colorado kennt keine Erbfolge im Sinne des deutschen Rechts. Dort gibt es einen Nachlassverwalter, welcher das Erbe an die jeweiligen Vermächtnisnehmer verteilt.
Mir kommt es nun merkwürdig vor, einen Erbschein zu erteilen bzw. für den Richter vorzubereiten.