Hallo zusammen!
Mir liegt ein Ehe- und Erbvertrag von 1974 vor. Der gängige Satz "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein" wurde einfach vergessen! Es geht los mit "Für den Fall des Todes des Erstversterbenden von uns vereinbaren wir das Nachstehende:" und weiter geht es mit "Falls sich der Überlebende von uns wieder verehelichen sollte, ..." Dann folgt ein Vermächtnis zugunsten der Kinder für den Fall der Wiederverehelichung (Beteiligung der Abkömmlinge am Grundbesitz mit Nießbrauch für den Überlebenden usw.). Danach kommt eine Pflichtteils-Strafklausel (sollte der Pflichtteil verlangt werden, dann...). Für den Fall des Todes des Letztversterbenden wurde nichts vereinbart.
Nun stehe ich vor dem Dilemma - gesetzliche Erbfolge oder Auslegung dahingehend, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist? (Habe demnächst Termin und bin gespannt, was die Beteiligten möchten.) Haltet ihr eine Auslegung überhaupt für möglich?
PS: es ist Grundbesitz vorhanden. Beim Notariat wurde keine Abschrift mehr gefunden, die anders aussieht.