Hallo!
Hier trat gerade die Frage auf, ob angespartes Riester-Kapital des Erblassers in den Nachlass fällt? Die Ehefrau war als Bezugsberechtigte eingetragen und hat das Kapital zwischenzeitlich bereits auf ihren eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen. Ich habe nicht viel dazu gefunden, außer, dass die Kinder (in meinem Fall gesetzliche Erbfolge mit Ehefrau und zwei Kindern) einen Pflichtteilsanspruch in Bezug auf diesen Riester-Vertrag hätten.
Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.