Hallo,
erst mal vorab, es handelt sich hier nicht um ein rechtliches Problem, folgendes:
Es wird BerH beantragt, weil das Jobcenter die Übernahme d. Betriebs- und Heizkostenpauschale ablehnt. Ein Anwalt wird aufgesucht, der den Mandanten berät und vertritt.
Gleichzeitig, mit dem BerH-Antrag, wird die anwaltliche Kostennote unter Vorlage des gefertigten Schriftsatzes eingereicht.
Der Inhalt lautet wie folgt: Namens unserer Mandantin legen wir Widerspruch gegen den Bescheid vom .... ein. Zur Begründung des Widerspruchs nehmen wir ausdrücklich Bezug auf das Klageverfahren vor dem SG in XY zum Az. Z bzgl. d. Bescheides vom 03.09.2015! Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vollumfänglich auf den dortigen Vortrag verwiesen.
Er hat doch tatsächlich mit zwei Sätzen seinen Widerspruch "begründet".;)
Na, da hat sich der Anwalt ja ordentlich Arbeit gemacht, um die GG zu verdienen. Es ist einfach unglaublich. Das hätte der Antragsteller bestimmt auch allein auf die Reihe gekriegt.